Aufhebung des Verfahrens
6G Health Institute GmbH
Markkleeberg
Das Amtsgericht Leipzig hat zur 6G Health Institute GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.07.2026, Aktenzeichen 402 IN 718/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 402 IN 718/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 40121
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 06.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 718/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 40121
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Thümmler
ergeht am 06.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Beschluss vom 02.07.2026 wird aufgehoben.
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Donnerstag, 23.07.2026
Uhrzeit
10:30 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude
Sitzungssaal 101, 1.OG
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Auf der Tagesordnung steht:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Herrn Prof. Dr. Christoph Thümmler über die Abrechnung noch ausstehenden Fördergelder der Schuldnerin des Projekts EU- Projekt PAROMA-MED (Privacy Aware and Privacy Preserving Distributed and Robust Machine Learning) zu.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Aktenzeichen: 402 IN 718/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 40121
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Thümmler
ergeht am 06.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Beschluss vom 02.07.2026 wird aufgehoben.
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Donnerstag, 23.07.2026
Uhrzeit
10:30 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude
Sitzungssaal 101, 1.OG
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Auf der Tagesordnung steht:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Herrn Prof. Dr. Christoph Thümmler über die Abrechnung noch ausstehenden Fördergelder der Schuldnerin des Projekts EU- Projekt PAROMA-MED (Privacy Aware and Privacy Preserving Distributed and Robust Machine Learning) zu.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.