Insolvenzbekanntmachung
6G Health Institute GmbH
Markkleeberg
Das Amtsgericht Leipzig hat zur 6G Health Institute GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 402 IN 718/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 402 IN 718/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 40121
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 718/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 40121
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Thümmler
ergeht am 02.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, den 21.07.2026
Auf der Tagesordnung steht:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Herrn Prof. Dr. Christoph Thümmler über die Abrechnung noch ausstehenden Fördergelder der Schuldnerin des Projekts EU- Projekt PAROMA-MED (Privacy Aware and Privacy Preserving Distributed and Robust Machine Learning) zu.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist bzw. keine Einwände bis zum Termin vorgebracht werden.
Aktenzeichen: 402 IN 718/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6G Health Institute GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 26, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 40121
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Thümmler
ergeht am 02.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, den 21.07.2026
Auf der Tagesordnung steht:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Herrn Prof. Dr. Christoph Thümmler über die Abrechnung noch ausstehenden Fördergelder der Schuldnerin des Projekts EU- Projekt PAROMA-MED (Privacy Aware and Privacy Preserving Distributed and Robust Machine Learning) zu.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist bzw. keine Einwände bis zum Termin vorgebracht werden.