Vergütungsfestsetzung
Baby Sweets GmbH
Leuna
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 423/24
- Registerbezug
- Stendal, HRB 23012
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 06.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
59 IN 423/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baby Sweets GmbH, Pflaumenbaumweg 3, 06237 Leuna (AG Stendal, HRB 23012), vertr. d.: Tom Wachsmann, 06237 Leuna, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters vom 23.10.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Überwachung und Begleitung der Betriebsfortführung, Klärung und Überprüfung insolvenzspezifischer Ansprüche sowie bei der Begleitung zur Ausarbeitung des Insolvenzplanes durch die Schuldnerin.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.11.2025
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters vom 23.10.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Überwachung und Begleitung der Betriebsfortführung, Klärung und Überprüfung insolvenzspezifischer Ansprüche sowie bei der Begleitung zur Ausarbeitung des Insolvenzplanes durch die Schuldnerin.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.11.2025