Insolvenzbekanntmachung
''3 design'' Handels-und Verwaltungs-GmbH
Lünen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur ''3 design'' Handels-und Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 260 IN 1019/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 260 IN 1019/24
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 17447
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 1019/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17447 eingetragenen
''3 design'' Handels-und Verwaltungs-GmbH, Bäckerstr. 14, 44532 Lünen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Beutler,
Im Dorfe 67, 44339 Dortmund
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
260 IN 1019/24
Amtsgericht Dortmund, 01.10.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17447 eingetragenen
''3 design'' Handels-und Verwaltungs-GmbH, Bäckerstr. 14, 44532 Lünen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Beutler,
Im Dorfe 67, 44339 Dortmund
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
260 IN 1019/24
Amtsgericht Dortmund, 01.10.2026