Sicherungsmaßnahme
''3 design'' Handels-und Verwaltungs-GmbH
Lünen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur ''3 design'' Handels-und Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2024, Aktenzeichen 260 IN 1019/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 260 IN 1019/24
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 17447
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.07.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Marvin Bauernfeind
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 1019/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17447 eingetragenen ''3 design'' Handels-und Verwaltungs-GmbH, Bäckerstr. 14, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Beutler, Bäckerstr. 14, 44532 Lünen
Geschäftszweig: Handel mit allen Waren und Materialien im Groß-und Einzelhandel, die bei Ausstattung von Wohn-und gewerblichen Räumen benötigt werden
ist am 31.07.2024, um 15:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 1019/24
Amtsgericht Dortmund, 31.07.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17447 eingetragenen ''3 design'' Handels-und Verwaltungs-GmbH, Bäckerstr. 14, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Beutler, Bäckerstr. 14, 44532 Lünen
Geschäftszweig: Handel mit allen Waren und Materialien im Groß-und Einzelhandel, die bei Ausstattung von Wohn-und gewerblichen Räumen benötigt werden
ist am 31.07.2024, um 15:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 1019/24
Amtsgericht Dortmund, 31.07.2024