Sicherungsmaßnahme
LIMOS GmbH
Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 423/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 38726
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Sebastian Henneke
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 423/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38726 eingetragenen LIMOS GmbH, Königstraße 10, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adem Erdogan,
ist am 13.08.2026, um 14:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 423/26
Amtsgericht Duisburg, 15.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 38726 eingetragenen LIMOS GmbH, Königstraße 10, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adem Erdogan,
ist am 13.08.2026, um 14:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 423/26
Amtsgericht Duisburg, 15.06.2026