Sicherungsmaßnahme
123Umzugshelfer GmbH
Lage
Das Amtsgericht Detmold hat zur 123Umzugshelfer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2026, Aktenzeichen 50 IN 106/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 50 IN 106/26
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 11189
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11189 eingetragenen 123Umzugshelfer GmbH, Lange Straße 66, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kasim Oktay
Geschäftszweig: Umzüge aller Art, insbesondere der Transport, das Be- und Entladen der Umzugsgüter sowie der Ab- und Aufbau der Möbel, die Vermittlung und der Verkauf von Kundenanfragen u. a.
sind die am 22.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 30.06.2026 aufgehoben worden.
Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Pantlen über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.
50 IN 106/26
Amtsgericht Detmold, 30.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11189 eingetragenen 123Umzugshelfer GmbH, Lange Straße 66, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kasim Oktay
Geschäftszweig: Umzüge aller Art, insbesondere der Transport, das Be- und Entladen der Umzugsgüter sowie der Ab- und Aufbau der Möbel, die Vermittlung und der Verkauf von Kundenanfragen u. a.
sind die am 22.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 30.06.2026 aufgehoben worden.
Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Pantlen über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.
50 IN 106/26
Amtsgericht Detmold, 30.06.2026