Was das Gericht bekannt gemacht hat
Das Amtsgericht Dortmund hat im Insolvenzantragsverfahren der H. Hüttenbrauck Profil GmbH mit Sitz in Unna vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 258 IN 128/26). Die Bekanntmachung wurde am 29.10.2026 veröffentlicht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Marvin Bauernfeind bestellt.
Das Unternehmen
Die H. Hüttenbrauck Profil GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Hamm, HRB 3802). Das eingetragene Stammkapital beträgt 512.000 Euro.
Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Produktion und Vertrieb von Stahlprofilen, Handel mit Aluminiumprofilen für die Kunststoff-Fenster- und Rolladenindustrie.“
Laut Handelsregister datiert der Gesellschaftsvertrag vom 23.12.1997; im heutigen Registerblatt eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 14.01.1998.
Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.
Wie es weitergeht
Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.
Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.
Regionale Einordnung
In Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten 365 Tagen 3.023 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 168,1 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.