Sicherungsmaßnahme
H. Hüttenbrauck Profil GmbH
Unna
Das Amtsgericht Dortmund hat zur H. Hüttenbrauck Profil GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 258 IN 128/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 258 IN 128/26
- Registerbezug
- Hamm, HRB 3802
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Marvin Bauernfeind
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 128/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3802 eingetragenen H. Hüttenbrauck Profil GmbH, Max-Eyth-Straße 3, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Peter Remer,
Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von Stahlprofilen, Handel mit Aluminiumprofilen für die Kunststoff-Fenster- und Rolladenindustrie.
ist am 29.10.2026, um 15:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
258 IN 128/26
Amtsgericht Dortmund, 29.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3802 eingetragenen H. Hüttenbrauck Profil GmbH, Max-Eyth-Straße 3, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Peter Remer,
Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von Stahlprofilen, Handel mit Aluminiumprofilen für die Kunststoff-Fenster- und Rolladenindustrie.
ist am 29.10.2026, um 15:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
258 IN 128/26
Amtsgericht Dortmund, 29.10.2026