Was das Gericht bekannt gemacht hat
Das Amtsgericht Siegen hat im Insolvenzantragsverfahren der Automotive Center Südwestfalen GmbH mit Sitz in Attendorn vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 25 IN 251/26). Die Bekanntmachung wurde am 23.09.2026 veröffentlicht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Thorsten Kapitza bestellt.
Das Unternehmen
Die Automotive Center Südwestfalen GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Siegen, HRB 9417). Das eingetragene Stammkapital beträgt 762.500 Euro.
Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „a) Anbahnung und Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und damit verbundenen Ingenieurdienstleistungen auf dem Gebiet des Leichtbaus für die Fahrzeugindustrie in Südwestfalen; b)Innovationsmittlerschaft und Förderung des Technologietransfers zwischen Universitäten und Fachhochschulen, den Fahrzeugherstellern und …“
Im Handelsregister eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 16.02.2011.
Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.
Wie es weitergeht
Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.
Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.
Regionale Einordnung
In Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten 365 Tagen 3.026 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 168,2 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.