Vergütungsfestsetzung
Zweite Gastrobeteiligungs GmbH
Bad Soden am Taunus
Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat zur Zweite Gastrobeteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2026, Aktenzeichen 90 IN 53/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Königstein im Taunus
- Aktenzeichen
- 90 IN 53/20
- Registerbezug
- Königstein im Taunus, HRB 10508
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 24.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
90 IN 53/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10508), vertr. d.: Michael Schlarmann, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 21.08.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 21.08.2026