Insolvenzbekanntmachung
ZOOM GmbH Fachhandel für Film-, Foto- und Kunstartikel
Karlsruhe
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur ZOOM GmbH Fachhandel für Film-, Foto- und Kunstartikel eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2026, Aktenzeichen 20 IN 993/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 20 IN 993/22
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 105355
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 05.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
20 IN 993/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ZOOM GmbH Fachhandel für Film-, Foto- und Kunstartikel, Beim Wasserturm 7, 76227 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Majid Haji Djavadi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 105355
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
Im Schlussverzeichnis wurden Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von 64.692,31 € festgestellt. Ein Insolvenzgläubiger, dessen Forderung nicht festgestellt ist und für dessen Forderung ein vollstreckbarer Titel oder ein Endurteil nicht vorliegt, hat spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter nachzuweisen, dass und für welchen Betrag die Feststellungsklage erhoben oder das Verfahren in dem früher anhängigen Rechtsstreit aufgenommen ist.
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.09.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 02.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ZOOM GmbH Fachhandel für Film-, Foto- und Kunstartikel, Beim Wasserturm 7, 76227 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Majid Haji Djavadi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 105355
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
Im Schlussverzeichnis wurden Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von 64.692,31 € festgestellt. Ein Insolvenzgläubiger, dessen Forderung nicht festgestellt ist und für dessen Forderung ein vollstreckbarer Titel oder ein Endurteil nicht vorliegt, hat spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter nachzuweisen, dass und für welchen Betrag die Feststellungsklage erhoben oder das Verfahren in dem früher anhängigen Rechtsstreit aufgenommen ist.
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.09.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 02.06.2026