Forderungsprüfung
ZOB Frisör Saloon GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur ZOB Frisör Saloon GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.08.2022, Aktenzeichen 67h IN 29/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67h IN 29/19
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 30846
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 09.08.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 29/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 30846 eingetragenen ZOB Frisör Saloon GmbH, Adenauerallee 9, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Freddy Bekoe
wird
zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung oder Ablehnung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs der Insolvenzmasse mit Frau Martha Bekoe über einen Vergleichsbetrag in Höhe von 7.000,00 EUR zur Abgeltung von Ansprüchen aus einem mit der Schuldnerin geschlossenen Kaufvertrag für den Warenbestand und die Betriebs- und Geschäftsausstattung und von Ansprüchen auf Rückzahlung übergegangener Mietkaution sowie verauslagter Energiekosten sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 31.08.2022, 10:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 29/19
Amtsgericht Hamburg, 09.08.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 30846 eingetragenen ZOB Frisör Saloon GmbH, Adenauerallee 9, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Freddy Bekoe
wird
zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung oder Ablehnung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs der Insolvenzmasse mit Frau Martha Bekoe über einen Vergleichsbetrag in Höhe von 7.000,00 EUR zur Abgeltung von Ansprüchen aus einem mit der Schuldnerin geschlossenen Kaufvertrag für den Warenbestand und die Betriebs- und Geschäftsausstattung und von Ansprüchen auf Rückzahlung übergegangener Mietkaution sowie verauslagter Energiekosten sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 31.08.2022, 10:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 29/19
Amtsgericht Hamburg, 09.08.2022