Restschuldbefreiung
Zimmermann, Uwe
Pinneberg
Das Amtsgericht Pinneberg hat zur Zimmermann, Uwe eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2026, Aktenzeichen 71 IN 16/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Pinneberg
- Aktenzeichen
- 71 IN 16/23
- Registerbezug
- Pinneberg, HRA 6611 PI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 22.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
71 IN 16/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ihr Stadtfriseur Uwe Zimmermann e. K., Mühlenstraße 2, 25421 Pinneberg, vertreten durch den Inhaber Uwe Zimmermann
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRA 6611 PI
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 10.08.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 20.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ihr Stadtfriseur Uwe Zimmermann e. K., Mühlenstraße 2, 25421 Pinneberg, vertreten durch den Inhaber Uwe Zimmermann
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRA 6611 PI
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 10.08.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 20.07.2026