Sicherungsmaßnahme
ZENO Ingenieure GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur ZENO Ingenieure GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.06.2026, Aktenzeichen 80 IN 297/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 297/26
- Registerbezug
- Bochum, HRB 20185
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Markus Wüste
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 297/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20185 eingetragenen ZENO Ingenieure GmbH, Stühmeyerstraße 33, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alchast Hankarov, Schulstraße 27 a, 58332 Schwelm
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Projektleitung und -steuerung, Bauüberwachung und Beratung im Hochbau, Bauleitung, -planung und -betreuung, etc.
ist am 11.06.2026, um 08:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Wüste, Kortumstr. 111, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 297/26
Amtsgericht Bochum, 11.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20185 eingetragenen ZENO Ingenieure GmbH, Stühmeyerstraße 33, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alchast Hankarov, Schulstraße 27 a, 58332 Schwelm
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Projektleitung und -steuerung, Bauüberwachung und Beratung im Hochbau, Bauleitung, -planung und -betreuung, etc.
ist am 11.06.2026, um 08:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Wüste, Kortumstr. 111, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 297/26
Amtsgericht Bochum, 11.06.2026