Vergütungsfestsetzung
Zenner Restaurations GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Zenner Restaurations GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.01.2025, Aktenzeichen 36z IN 5172/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36z IN 5172/19
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 37150
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 31.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36z IN 5172/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zenner Restaurations GmbH, Alt Treptow 14 - 17, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 37150
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 22.11.2024 die Regelvergütung gemäß §§ 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der gültigen Höhe von 19 % beantragt. Der vorl. Insolvenzverwalter macht Zuschläge i.H.v. insgesamt 77,53 % geltend auf Grund der Betriebsfortführung, der Bearbeitung zahlreicher Arbeitnehmerangelegenheiten, der aufwändigen Prüfung von Anfechtungsansprüchen, sowie auf Grund von Sanierungsbemühungen.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zenner Restaurations GmbH, Alt Treptow 14 - 17, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 37150
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 22.11.2024 die Regelvergütung gemäß §§ 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der gültigen Höhe von 19 % beantragt. Der vorl. Insolvenzverwalter macht Zuschläge i.H.v. insgesamt 77,53 % geltend auf Grund der Betriebsfortführung, der Bearbeitung zahlreicher Arbeitnehmerangelegenheiten, der aufwändigen Prüfung von Anfechtungsansprüchen, sowie auf Grund von Sanierungsbemühungen.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.01.2025