Insolvenzbekanntmachung

Zeitzeichen-Handels-GmbH

Würzburg

Das Amtsgericht Würzburg hat zur Zeitzeichen-Handels-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen IN 248/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Würzburg
Aktenzeichen
IN 248/23
Registerbezug
Würzburg, HRB 5909
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
26.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

IN 248/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Zeitzeichen-Handels-GmbH, Theaterstraße 2, 97070 Würzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Gesella Heiko
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5909
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über:
Abschluss des am 12.10.2026 vor dem Landgericht Würzburg (Az. 92 O 250/26) im Insolvenzanfechtungsrechtsstreit gegen Frau Christine Gesella geschlossenen widerruflichen Vergleichs, wonach die Beklagte zur Abgeltung sämtlicher Anfechtungsansprüche einen Betrag in Höhe von 13.000,00 € in monatlichen Raten à 1.000,00 €, fällig jeweils zum 5. eines Monats, erstmals am 05.12.2026, zahlt und die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt (Widerrufsfrist bis 16.11.2026)

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Würzburg, Ottostr. 5, 97070 Würzburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 26.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme