Sicherungsmaßnahme
ZeitTrans GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur ZeitTrans GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen 70k IN 51/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 51/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 77778
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- André Dobiey
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 51/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 77778 eingetragenen ZeitTrans GmbH, Bahnstr. 161, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Selim Irten, Theodor-Lövenich-Str. 17, 50226 Frechen
ist am 20.03.2026, um 15:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 51/26
Amtsgericht Köln, 20.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 77778 eingetragenen ZeitTrans GmbH, Bahnstr. 161, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Selim Irten, Theodor-Lövenich-Str. 17, 50226 Frechen
ist am 20.03.2026, um 15:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 51/26
Amtsgericht Köln, 20.03.2026