Forderungsprüfung
ZEH Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur ZEH Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 36z IN 7563/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36z IN 7563/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 145924
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Projektentwicklung sowie die Vermittlung von Verträgen über Bauleistungen, Immobilien und Grundstücke.
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36z IN 7563/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ZEH Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt), Chemnitzer Straße 206 A, 12621 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 145924
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 bis 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ZEH Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt), Chemnitzer Straße 206 A, 12621 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 145924
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 bis 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026