Forderungsprüfung
ZBV-Lagertechnik GmbH
Weißenburg
Das Amtsgericht Ansbach hat zur ZBV-Lagertechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.12.2024, Aktenzeichen 2 IN 18/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ansbach
- Aktenzeichen
- 2 IN 18/18
- Registerbezug
- Ansbach, HRB 989
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 05.12.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 18/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ZBV-Lagertechnik GmbH, Industriestraße 37 a, 91781 Weißenburg
vertreten durch den Geschäftsführer Lang Otto
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 989
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.11.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 76 bis 84 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 05.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ZBV-Lagertechnik GmbH, Industriestraße 37 a, 91781 Weißenburg
vertreten durch den Geschäftsführer Lang Otto
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 989
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.11.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 76 bis 84 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 05.12.2024