Schlusstermin
Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag
Weißenthurm
Das Amtsgericht Mayen hat zur Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.02.2026, Aktenzeichen 7 IN 50/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 50/23
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24221
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 24.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
7 IN 50/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag, Hauptstr. 49a, 56575 Weißenthurm (AG Koblenz, HRB 24221),
vertreten durch:
1. Esef Bajric, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
2. Admir Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
3. Rasim Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
4. Zakir Becar, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
wird der Schlussverteilung zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins (hier: Gläubigerversammlung zur Vorbereitung der Einstellung mangels Masse gemäß § 207 InsO) im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.04.2026.
Bis zu diesem Stichtag
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt;
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen, falls noch beantragt;
* schriftliche Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten desselben deckenden Masse gemäß § 207 InsO. Die Einstellung des Verfahrens kann durch Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Höhe von 1.893,51 Euro abgewendet werden.
Anträge sind schriftlich spätestens zu diesem Stichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Verfahren wird nunmehr schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 12.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag, Hauptstr. 49a, 56575 Weißenthurm (AG Koblenz, HRB 24221),
vertreten durch:
1. Esef Bajric, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
2. Admir Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
3. Rasim Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
4. Zakir Becar, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
wird der Schlussverteilung zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins (hier: Gläubigerversammlung zur Vorbereitung der Einstellung mangels Masse gemäß § 207 InsO) im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.04.2026.
Bis zu diesem Stichtag
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt;
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen, falls noch beantragt;
* schriftliche Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten desselben deckenden Masse gemäß § 207 InsO. Die Einstellung des Verfahrens kann durch Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Höhe von 1.893,51 Euro abgewendet werden.
Anträge sind schriftlich spätestens zu diesem Stichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Verfahren wird nunmehr schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 12.02.2026