Sicherungsmaßnahme
ZahnStyle Mettmann GmbH
Mettmann
Das Amtsgericht Essen hat zur ZahnStyle Mettmann GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 164 IN 110/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 164 IN 110/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 33439
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Markus van Marwyk
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 110/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33439 eingetragenen ZahnStyle Mettmann GmbH, Am Altenbruch 7, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bartolein, Uhlandstr. 9, 58089 Hagen
Geschäftszweig: Alle Tätigkeiten auf dentaltechnischem Gebiet, insbesondere der Betrieb eines zahntechnischen Labors zur Herstellung von Zahnersatz. Die Gesellschaft ist befugt, verwandte Geschäfte zu betreiben.
ist am 19.06.2026, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 110/26
Amtsgericht Essen, 19.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33439 eingetragenen ZahnStyle Mettmann GmbH, Am Altenbruch 7, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bartolein, Uhlandstr. 9, 58089 Hagen
Geschäftszweig: Alle Tätigkeiten auf dentaltechnischem Gebiet, insbesondere der Betrieb eines zahntechnischen Labors zur Herstellung von Zahnersatz. Die Gesellschaft ist befugt, verwandte Geschäfte zu betreiben.
ist am 19.06.2026, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 110/26
Amtsgericht Essen, 19.06.2026