Sicherungsmaßnahme
ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt)
Hagen
Das Amtsgericht Essen hat zur ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 164 IN 106/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 164 IN 106/26
- Registerbezug
- Hagen, HRB 11056
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Markus van Marwyk
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11056 eingetragenen ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt), Heinitzstrasse 43, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bartolain, Uhlandstraße 9, 58089 Hagen
Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen bzw. Gesellschaften, insbesondere aus dem Bereich der Zahntechnik
Verfahrensbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Philipp Brück, Lennestr. 89, 58093 Hagen,
ist am 19.06.2026, um 11:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 106/26
Amtsgericht Essen, 19.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11056 eingetragenen ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt), Heinitzstrasse 43, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bartolain, Uhlandstraße 9, 58089 Hagen
Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen bzw. Gesellschaften, insbesondere aus dem Bereich der Zahntechnik
Verfahrensbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Philipp Brück, Lennestr. 89, 58093 Hagen,
ist am 19.06.2026, um 11:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 106/26
Amtsgericht Essen, 19.06.2026