Sicherungsmaßnahme
ZahnStyle Hagen GmbH
Hagen
Das Amtsgericht Essen hat zur ZahnStyle Hagen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 164 IN 111/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 164 IN 111/26
- Registerbezug
- Hagen, HRB 12048
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Markus van Marwyk
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 111/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12048 eingetragenen ZahnStyle Hagen GmbH, Heinitzstrasse 43, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bartolain, Uhlandstraße 9, 58089 Hagen
Geschäftszweig: der Betrieb eines Zahnlabors und der Zahntechnik.
ist am 19.06.2026, um 12:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
164 IN 111/26
Amtsgericht Essen, 19.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12048 eingetragenen ZahnStyle Hagen GmbH, Heinitzstrasse 43, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bartolain, Uhlandstraße 9, 58089 Hagen
Geschäftszweig: der Betrieb eines Zahnlabors und der Zahntechnik.
ist am 19.06.2026, um 12:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
164 IN 111/26
Amtsgericht Essen, 19.06.2026