Sicherungsmaßnahme
ZahnStyle Bochum GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Essen hat zur ZahnStyle Bochum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2026, Aktenzeichen 164 IN 118/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 164 IN 118/26
- Registerbezug
- Bochum, HRB 20527
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Markus van Marwyk
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 118/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20527 eingetragenen ZahnStyle Bochum GmbH, Dorstener Str. 574, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Sebastian Bartolein, wohnhaft Uhlandstr. 9, 58089 Hagen
Geschäftszweig: Produktion von und Handel mit zahntechnischen Erzeugnissen aller Art sowie Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Zahntechnik
ist am 25.06.2026, um 15:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 118/26
Amtsgericht Essen, 25.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20527 eingetragenen ZahnStyle Bochum GmbH, Dorstener Str. 574, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Sebastian Bartolein, wohnhaft Uhlandstr. 9, 58089 Hagen
Geschäftszweig: Produktion von und Handel mit zahntechnischen Erzeugnissen aller Art sowie Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Zahntechnik
ist am 25.06.2026, um 15:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 118/26
Amtsgericht Essen, 25.06.2026