Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Zahaj Systemgastronomie GmbH & Co. KG
Göttingen
Das Amtsgericht Göttingen hat zur Zahaj Systemgastronomie GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 74 IN 48/26 GOE.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 48/26 GOE
- Registerbezug
- Göttingen, HRA 201580
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
74 IN 48/26 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zahaj Systemgastronomie GmbH & Co. KG, Weender Landstraße 1, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRA 201580), vertr. d.: 1. Zahaj Verwaltungs GmbH, Weender Landstraße 1, 37073 Göttingen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Albert Zahaj, Auf dem Greite 4, 37081 Göttingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 26.06.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 26.06.2026