Sicherungsmaßnahme
Z CP Montageservice GmbH
Offenbach am Main
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Z CP Montageservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2024, Aktenzeichen 8 IN 398/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 398/24
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 54381
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 22.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Petra Heidenfelder
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Einbau und die Montage genormter Baufertigteile sowie der Hausmeisterservice, die Tätigkeit als Eisenflechter sowie die Durchführung von Kleintransporten mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
8 IN 398/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Z CP Montageservice GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 20, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 54381), vertr. d.: Serhii Zamrii, (Geschäftsführer), ist am 22.10.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.10.2024
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.10.2024