Sicherungsmaßnahme

Your Look GmbH

Solingen

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Your Look GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2025, Aktenzeichen 67g IN 331/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 331/25
Registerbezug
Wuppertal, HRB 19573
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
27.10.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Michael W. Kuleisa

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 331/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 19573 eingetragenen Your Look GmbH, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jannis Calvin Hilgerloh, Herrn Marcus Hungerkamp,

Geschäftszweig: Der Betrieb von digitalen Photostudios sowie Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Eventphotographie, gegebenenfalls auch im Wege des Franchising.

ist am 27.10.2025, um 15:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 331/25
Amtsgericht Hamburg, 27.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme