Insolvenzbekanntmachung
Yokk Solar GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Yokk Solar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2026, Aktenzeichen 405 IN 697/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 697/26
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 27157
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 21.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 697/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yokk Solar GmbH, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27157
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Jonas Malmström
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Edmund Käbisch
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin an die OCS Elektro System GmbH mittels Kaufvertrag vom 1. August 2026
beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Montag, 14.09.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 405 IN 697/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yokk Solar GmbH, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27157
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Jonas Malmström
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Edmund Käbisch
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin an die OCS Elektro System GmbH mittels Kaufvertrag vom 1. August 2026
beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Montag, 14.09.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.