Sicherungsmaßnahme
YETKIN Industrieservice GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur YETKIN Industrieservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2026, Aktenzeichen 162 IN 108/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 108/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 36058
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Markus van Marwyk
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 108/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36058 eingetragenen YETKIN Industrieservice GmbH, Schonnebeckhöfe 240, 45327 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sükrü Yetkin, Schonnebeckhöfe 240, 45327 Essen
ist am 02.07.2026, um 20:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 108/26
Amtsgericht Essen, 02.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36058 eingetragenen YETKIN Industrieservice GmbH, Schonnebeckhöfe 240, 45327 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sükrü Yetkin, Schonnebeckhöfe 240, 45327 Essen
ist am 02.07.2026, um 20:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 108/26
Amtsgericht Essen, 02.07.2026