Sicherungsmaßnahme

Yatt Transport GmbH

Wiefelstede

Das Amtsgericht Nordenham hat zur Yatt Transport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.01.2026, Aktenzeichen 6 IN 1/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Nordenham
Aktenzeichen
6 IN 1/26
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 213433
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
29.01.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Tim Stoll
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

6 IN 1/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Yatt Transport GmbH, Kantstraße 24, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg, HRB 213433), vertr. d.: 1. Asma Yasin, Kantstraße 24, 26215 Wiefelstede, (Geschäftsführerin), 2. Zeeshan Ahmad Yasin, Zum Hesterbusch 2, 26349 Jade, (Geschäftsführerin), ist am 28.01.2026 um 13:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Stoll, LEGALES Stoll Partnerschaft mbB, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441/7793081-0, Fax: 0441/7793081-9 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordenham, 28.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme