Forderungsprüfung
XWAY Transpor UG (haftungsbeschränkt)
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur XWAY Transpor UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2025, Aktenzeichen 564 IN 85/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 85/22
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36416
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 30.10.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 85/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XWAY Transport UG (haftungsbeschränkt), Keulenbergstraße 58, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36416
vertreten durch den Geschäftsführer Silvio Kontek
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.12.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 564 IN 85/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XWAY Transport UG (haftungsbeschränkt), Keulenbergstraße 58, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36416
vertreten durch den Geschäftsführer Silvio Kontek
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.12.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.