Sicherungsmaßnahme

XVentum GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur XVentum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.04.2023, Aktenzeichen 70k IN 82/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 82/23
Registerbezug
Köln, HRB 104393
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.04.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Bero-Alexander Lau

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 82/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB104393 eingetragenen XVentum GmbH, Nattermannallee 1, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sudheesh Sureshkumar, Argoallee 11, 12157 Berlin und Herrn Jan Gregor Dabrowski, Eibenweg 3, 72119 Ammerbuch

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Heidemann Küthe PartGmbB, Cecilienallee 11, 40474 Düsseldorf,

ist am 13.04.2023, um 16:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70k IN 82/23
Amtsgericht Köln, 13.04.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme