Eröffnung des Verfahrens

Xtract Stores UG (haftungsbeschränkt)

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Xtract Stores UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 1330/23 X-10-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1330/23 X-10-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 117995
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
21.09.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

810 IN 1330/23 X: In dem Insolvenzverfahren Xtract Stores UG (haftungsbeschränkt), Battonnstraße 24, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117995),
vertreten durch:
1. Evelyn Euler, Außerhalb 86, 63329 Egelsbach, (Geschäftsführerin),
2. Jannik Schroth, Außerhalb 86, 63329 Egelsbach, (faktischer Geschäftsführer), wurde am 21.09.2026 um 01:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Wolfram Feuerhake, Olkuszstraße 22, 65824 Schwalbach am Taunus, Tel.: 06196/ 90 28 98, Fax: 06196/ 90 28 97, E-Mail: rechtsanwalt@feuerhake.de, Internet: www.feuerhake.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 478/24 X und 810 IN 528/24 X verbunden. Das Verfahren 810 IN 1330/23 X führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 21.09.2026

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