Sicherungsmaßnahme

Xevon GmbH

Viersen

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Xevon GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.06.2026, Aktenzeichen 34 IN 18/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
34 IN 18/26
Registerbezug
Krefeld, HRB 21068
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.06.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. David Bunzel
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Hochbau, insbesondere die Kabelverlegung (Hochbau), die Gartenarbeit, der Trockenbau, der Holz- und Bautenschutz, die Erbringung von Baudienstleistungen aller Art (Generalunternehmer), das Errichten von Häusern und alle damit verbundenen Tätigkeiten, die Sanierung von Häusern, insbesondere denkmalgeschützten, die Asbestsanierung, die Schadstoffsanierung, der Abbruch und der Einbau von Wärmever …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Es liegt ein Insolvenzantrag vor. Das Gericht prüft, ob ein Verfahren eröffnet wird, und sichert bis dahin das Vermögen – häufig durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Über die Eröffnung ist noch nicht entschieden.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Insolvenzgeld gibt es erst ab Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens; eine Vorfinanzierung der Löhne ist häufig möglich.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 18/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 21068 eingetragenen Xevon GmbH, Bahnhofstr. 51, 41747 Viersen, vertreten durch die Geschäftsführerin Nicole Herren, Friedrichstr. 23 a, 41751 Viersen,

ist am 26.06.2026, um 08:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. David Bunzel, Hauptstraße 25, 41747 Viersen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.

34 IN 18/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 26.06.2026
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