Sicherungsmaßnahme

Xenios UG (haftungsbeschränkt)

Ebstorf

Das Amtsgericht Uelzen hat zur Xenios UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2023, Aktenzeichen 7 IN 42/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 42/23
Registerbezug
Lüneburg, HRB 206113
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
03.07.2023
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Henning Sämisch

Veröffentlichungstext

7 IN 42/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Xenios UG (haftungsbeschränkt), Restaurant, Lüneburger Str. 7 A, 29574 Ebstorf (AG Lüneburg, HRB 206113), vertr. d.: Miltiadis Gouziotis, Bahnhofstr. 18, 29574 Ebstorf, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2023 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch, Weidestraße 134, 22083 Hamburg, Tel.: 040/650390, Fax: 040/65039199 bestellt worden.

Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 03.07.2023

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Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme