Insolvenzbekanntmachung
xcircle UG (haftungsbeschränkt)
München
Das Amtsgericht München hat zur xcircle UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2026, Aktenzeichen 1501 IN 11242/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 11242/24
- Registerbezug
- München, HRB 275966
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
1501 IN 11242/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
xcircle UG (haftungsbeschränkt), c/o Dr. Doms, Belgradstraße 19, 80796 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Doms Annette
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 275966
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 05.12.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 16.10.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Stefan Strüwind
Landsberger Straße 191, 80687 München
Telefon: +49(89)21 23 14-0
Email: mail@lecon.eu
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 16.11.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
xcircle UG (haftungsbeschränkt), c/o Dr. Doms, Belgradstraße 19, 80796 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Doms Annette
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 275966
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 05.12.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 16.10.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Stefan Strüwind
Landsberger Straße 191, 80687 München
Telefon: +49(89)21 23 14-0
Email: mail@lecon.eu
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 16.11.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.09.2026