Forderungsprüfung

Xanten Care GmbH

Xanten

Das Amtsgericht Kleve hat zur Xanten Care GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2024, Aktenzeichen 39 IN 36/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
39 IN 36/23
Registerbezug
Kleve, HRB 16315
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.07.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 36/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16315 eingetragenen Xanten Care GmbH, Sonsbecker Straße 57, 46509 Xanten, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Sebastian Giltjes, Landfrauenstr. 5, 47495 Rheinberg

wird Herr Rechtsanwalt Frank Graaf, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der im Rang 0 laufende Nr. 4 der Insolvenztabelle angemeldeten Forderung einschließlich der Abgabe der erforderlichen Prüfungserklärungen zur Insolvenztabelle. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Gründe:

Die gerichtliche Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist zulässig, wenn und soweit der allgemein bestellte Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann (vgl. Bericht des Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 12/7302, zu § 77 RegE-InsO, zitiert nach Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, 1994, Bd. I, S. 596).

Ein solcher Fall liegt hier vor, da der zum vorliegenden Verfahren bestellte Insolvenzverwalter die im Tenor genannte Forderung in seiner Eigenschaft als ebenfalls im Verfahren über das Vermögen der Ambulanter Gesundheitsdienst die pflegenden Experten GmbH (Amtsgericht Kleve, 39 IN 12/23) bestellter Insolvenzverwalter angemeldet hat.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 57 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

39 IN 36/23
Amtsgericht Kleve, 05.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme