Insolvenzbekanntmachung

Wunsch-Team Service GmbH

Wolfsburg

Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur Wunsch-Team Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.07.2024, Aktenzeichen 25 IN 57/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 57/21
Registerbezug
Braunschweig, HRB 101247
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
15.07.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

25 IN 57/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunsch-Team Service GmbH, Meinstraße 34, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 101247), vertr. d.: Axel Wunsch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 06.08.2024, 10:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:

> die Zustimmung zur Führung eines Rechtsstreits, einer Teilklage und ggf. Abschluss eines Vergleiches gegen

1. den Geschäftsführer wegen Forderungen gem. § 15b InsO i.H.v. 716.211,79 EUR,
2. die Firma Wullbrandt + Seele GmbH & Co. KG gem. § 129ff. InsO i.H.v. 49.000,00 EUR,
3. die Mobilkrankenkasse gem. § 129ff. InsO i.H.v. 27.721,08 EUR,
4. die DAK-Gesundheit gem. § 129ff. InsO i.H.v. 40.525,95 EUR,
5. das Finanzamt Gifhorn gem. § 129ff. InsO i.H.v. 186.819,85 EUR,
6. die Firma Peter Jensen gem. § 129ff. InsO i.H.v. 35.000,00 EUR,
7. die Firma Eisenvater gem. § 129ff. InsO i.H.v. 33.000,00 EUR.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 11.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme