Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Wulf Schleiftechnik GmbH
Wedemark
Das Amtsgericht Hannover hat zur Wulf Schleiftechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.03.2026, Aktenzeichen 905 IN 216/22 - 8 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 905 IN 216/22 - 8 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 218440
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 03.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
905 IN 216/22 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wulf Schleiftechnik GmbH, Industriestr. 40, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 218440), vertr. d.: Nancy Zadow, Industriestr. 40, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 10.02.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 10.02.2026