Sicherungsmaßnahme
WS Bedachungen GmbH
Offenbach am Main
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur WS Bedachungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.12.2025, Aktenzeichen 8 IN 1018/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 1018/25
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 56372
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 15.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Florian Bandrack LL.M.
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beratung für Bauherren und Erstellung in den Gewerken Dachdeckerei, Bauspenglerei, Wärmedämmung, Solar, Balkone, Dachfenster, Terrassen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
8 IN 1018/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WS Bedachungen GmbH, Friedrichsring 28, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56372), vertr. d.: Carola Wyzisk, (Geschäftsführerin), ist am 12.12.2025 um 09:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.12.2025
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.12.2025