Forderungsprüfung
Wroomer GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Wroomer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.11.2023, Aktenzeichen 1501 IN 511/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 511/21
- Registerbezug
- München, HRB 222948
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.11.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1501 IN 511/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wroomer GmbH, vertreten durch die Liquidatoren Merz Guido und Dr. Röckemann Christian, Kaiserplatz 2, 80803 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 222948
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reimer Rechtsanwälte PartG mbB, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt, Gz.: 22/21
1. Die Prüfung der bis 31.10.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.12.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.11.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wroomer GmbH, vertreten durch die Liquidatoren Merz Guido und Dr. Röckemann Christian, Kaiserplatz 2, 80803 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 222948
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reimer Rechtsanwälte PartG mbB, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt, Gz.: 22/21
1. Die Prüfung der bis 31.10.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.12.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.11.2023