Insolvenzbekanntmachung
Worms Lingerie & Beachwear GmbH & Co. KG
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Worms Lingerie & Beachwear GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.05.2026, Aktenzeichen 70k IN 44/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 44/26
- Registerbezug
- Köln, HRA 31
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.05.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 44/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31 eingetragenen Worms Lingerie & Beachwear GmbH & Co. KG, Mittelstraße 38, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter WORMS Miederwaren Verwaltungs- GmbH, Mittelstraße 38, 50672 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thilo Münch, Ellostraße 3, 50259 Pulheim,
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31 eingetragenen Worms Lingerie & Beachwear GmbH & Co. KG, Mittelstraße 38, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter WORMS Miederwaren Verwaltungs-GmbH, Mittelstraße 38, 50672 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thilo Münch, Ellostraße 3, 50259 Pulheim,
Der Beschlussvom 07.04.2026 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum richtig und vollständig wie folgt lautet:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31 eingetragenen Worms Lingerie & Beachwear GmbH & Co. KG, Mittelstraße 38, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter WORMS Miederwaren Verwaltungs-GmbH, Mittelstraße 38, 50672 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thilo Münch, Ellostraße 3, 50259 Pulheim,
[...]
Rechtsmittelbelehrung:
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 13.05.2026 Amtsgericht
70k IN 44/26
Amtsgericht Köln, 18.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31 eingetragenen Worms Lingerie & Beachwear GmbH & Co. KG, Mittelstraße 38, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter WORMS Miederwaren Verwaltungs- GmbH, Mittelstraße 38, 50672 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thilo Münch, Ellostraße 3, 50259 Pulheim,
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31 eingetragenen Worms Lingerie & Beachwear GmbH & Co. KG, Mittelstraße 38, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter WORMS Miederwaren Verwaltungs-GmbH, Mittelstraße 38, 50672 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thilo Münch, Ellostraße 3, 50259 Pulheim,
Der Beschlussvom 07.04.2026 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum richtig und vollständig wie folgt lautet:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31 eingetragenen Worms Lingerie & Beachwear GmbH & Co. KG, Mittelstraße 38, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter WORMS Miederwaren Verwaltungs-GmbH, Mittelstraße 38, 50672 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thilo Münch, Ellostraße 3, 50259 Pulheim,
[...]
Rechtsmittelbelehrung:
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 13.05.2026 Amtsgericht
70k IN 44/26
Amtsgericht Köln, 18.05.2026