Forderungsprüfung
World Link Industry Service GmbH
Unterföhring
Das Amtsgericht München hat zur World Link Industry Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 1542 IN 283/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 283/18
- Registerbezug
- München, HRB 181111
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1542 IN 283/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
World Link Industry Service GmbH, Feringastraße 4, 85774 Unterföhring, vertreten durch die Geschäftsführer Hajnaj Kate und Steffen Rüdiger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 181111
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Lohr Stefan, Maximiliansplatz 17, 80333 München
1. Die Prüfung der bis 22.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 - 44 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
World Link Industry Service GmbH, Feringastraße 4, 85774 Unterföhring, vertreten durch die Geschäftsführer Hajnaj Kate und Steffen Rüdiger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 181111
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Lohr Stefan, Maximiliansplatz 17, 80333 München
1. Die Prüfung der bis 22.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 - 44 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.09.2026