Sicherungsmaßnahme
Work-Solutions GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Work-Solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2026, Aktenzeichen 165 IN 215/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 215/25
- Registerbezug
- Essen, HRB 36080
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Holger-René Bruckhoff
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 215/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36080 eingetragenen Work-Solutions GmbH, Jahnstr. 28, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Daniel Pung, Jahnstr. 28, 45355 Essen
Geschäftszweig: Kommissionieren und Verpacken von Waren aller Art
ist am 30.01.2026, um 13:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff, Ruhrallee 185, 45136 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
165 IN 215/25
Amtsgericht Essen, 30.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36080 eingetragenen Work-Solutions GmbH, Jahnstr. 28, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Daniel Pung, Jahnstr. 28, 45355 Essen
Geschäftszweig: Kommissionieren und Verpacken von Waren aller Art
ist am 30.01.2026, um 13:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff, Ruhrallee 185, 45136 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
165 IN 215/25
Amtsgericht Essen, 30.01.2026