Forderungsprüfung

Woody Holzbau GmbH

Burg Stargard

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat zur Woody Holzbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.03.2025, Aktenzeichen 701 IN 595/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neubrandenburg
Aktenzeichen
701 IN 595/17
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 20442
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
27.03.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

701 IN 595/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Woody Holzbau GmbH, Marner Straße 102, 17094 Burg Stargard, vertreten durch den Geschäftsführer Yves Kießling
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20442
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 25.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 57-70 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.04.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 27.03.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme