Restschuldbefreiung
Wolpert, Raphael
Tauberbischofsheim
Das Amtsgericht Mosbach hat zur Wolpert, Raphael eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 164/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mosbach
- Aktenzeichen
- 1 IN 164/23
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 703830
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
1 IN 164/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Raphael Wolpert, geboren am 20.12.1976, Schirrmannweg 6, 97941 Tauberbischofsheim
ehem. Inhaber der Firma WAKRA TEC e.K., Ligusterweg 2, 97947 Grünsfeld, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 703830
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte mbB, Joh.-Phil.-Palm-Str. 39, 73614 Schorndorf, Gz.: 338/23 RH23 8
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 13.11.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden hierzu gehört.
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Raphael Wolpert, geboren am 20.12.1976, Schirrmannweg 6, 97941 Tauberbischofsheim
ehem. Inhaber der Firma WAKRA TEC e.K., Ligusterweg 2, 97947 Grünsfeld, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 703830
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte mbB, Joh.-Phil.-Palm-Str. 39, 73614 Schorndorf, Gz.: 338/23 RH23 8
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 13.11.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden hierzu gehört.
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 08.10.2026