Insolvenzbekanntmachung

Wolfgang Hübner Immobilien GmbH

Bremerhaven

Das Amtsgericht Bremerhaven hat zur Wolfgang Hübner Immobilien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 10 IN 98/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 98/25
Registerbezug
Bremen, HRB 5624 BHV
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
29.10.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bremerhaven
Beschluss

10 IN 98/25 28.10.2026

In dem Insolvenzantragsverfahren Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale, Dezernat VII. 05.02.04, Hollerstr. 7b, 45127 Essen,
- Antragstellerin -

g e g e n

Wolfgang Hübner Immobilien GmbH, Stresemannstraße 299, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5624 BHV),
vertreten durch:
Mehmet Akbas, Dorumer Str. 13 a, 27607 Geestland, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -

wird der Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven - Insolvenzgericht - vom 03.09.2026 hinsichtlich des Rubrums dahingehend berichtigt, dass die Antragsgegnerin tatsächlich unter der Anschrift Stresemannstraße 299, 27580 Bremerhaven ihren Sitz hat sowie ihre inländische Geschäftsanschrift unterhält und vielmehr unter dem Aktenzeichen HRB 5624 BHV im Handelsregister Bremen eingetragen ist.

G r ü n d e :

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Kokemohr
Richter am Amtsgericht

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Sicherungsmaßnahme