Sicherungsmaßnahme

Wolfgang Braun GmbH

Lindlar

Das Amtsgericht Köln hat zur Wolfgang Braun GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2026, Aktenzeichen 70a IN 42/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 42/26
Registerbezug
Köln, HRB 62959
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.02.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Henning Dohrmann
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die mechanische Bearbeitung -insbesondere mittels CNC-Technik- von Metallen und anderen Materialien zur Werkzeugherstellung und der Handel mit Metallen sowie halbfertigen und fertigen Metallprodukten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 42/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62959 eingetragenen Wolfgang Braun GmbH, Klauser Str. 71, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julian Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar

Geschäftszweig: die mechanische Bearbeitung - insbesondere mittels CNC-Technik-von Metallen und anderen Materialien zur Werkzeugherstellung und der Handel mit Metallen

ist am 19.02.2026, um 10:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70a IN 42/26
Amtsgericht Köln, 19.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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