Sicherungsmaßnahme
Wolfgang Braun GmbH
Lindlar
Das Amtsgericht Köln hat zur Wolfgang Braun GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2026, Aktenzeichen 70a IN 42/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 42/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 62959
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Henning Dohrmann
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die mechanische Bearbeitung -insbesondere mittels CNC-Technik- von Metallen und anderen Materialien zur Werkzeugherstellung und der Handel mit Metallen sowie halbfertigen und fertigen Metallprodukten.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 42/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62959 eingetragenen Wolfgang Braun GmbH, Klauser Str. 71, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julian Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar
Geschäftszweig: die mechanische Bearbeitung - insbesondere mittels CNC-Technik-von Metallen und anderen Materialien zur Werkzeugherstellung und der Handel mit Metallen
ist am 19.02.2026, um 10:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 42/26
Amtsgericht Köln, 19.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 62959 eingetragenen Wolfgang Braun GmbH, Klauser Str. 71, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julian Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar und Herrn Wolfgang Braun, Klauser Straße 71, 51789 Lindlar
Geschäftszweig: die mechanische Bearbeitung - insbesondere mittels CNC-Technik-von Metallen und anderen Materialien zur Werkzeugherstellung und der Handel mit Metallen
ist am 19.02.2026, um 10:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 42/26
Amtsgericht Köln, 19.02.2026