Eröffnung des Verfahrens
Wohnstift Innblick GmbH
Neuhaus
Das Amtsgericht Passau hat über das Vermögen der Wohnstift Innblick GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen IN 275/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Passau
- Aktenzeichen
- IN 275/26
- Registerbezug
- Passau, HRB 10641
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Zweck der Gesellschaft ist, Kompetenzzentren für die Betreuung älterer Menschen einzurichten, zu betreiben und fachlich und organisatorisch beratend tätig zu sein und dadurch einen Beitrag zu leisten, in der Gesellschaft ein wachsendes Bewusstsein für ein ganzheitliches Menschenbild zu pflegen, das auch den nicht mehr leistungsfähigen Menschen in seiner vollen Würde in den Mittelpunkt stellt. Um d …
Was die Eröffnung bedeutet
- Für Gläubiger
- Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
- Für Beschäftigte
- Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
- Für Kunden und Lieferanten
- Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
IN 275/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnstift Innblick GmbH, Seniorenzentrum, Am Klosterhof 2, 94152 Neuhaus a. Inn, vertreten durch die Geschäftsführer Albert Stefan, Conle Oskar und Endres Martin
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10641
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Prinzregentenstraße 78, 81675 München, Gz.: 000923-2026/ fh
erlässt das Amtsgericht Passau am 06.11.2026 folgenden
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 01.11.2026 wird
im Tenor Ziffer 1 wie folgt berichtigt:
Das Insolvenzverfahren wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet anstatt wegen Zahlungsunfähigkeit
in den Gründen wie folgt berichtigt:
Nach den Feststellungen des Gerichts ist drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegeben anstatt Zahlungsunfähigkeit.
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor. Die Daten wurden vom System bei der Bearbeitung falsch übernommen.
Amtsgericht - Insolvenzgericht - 06.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnstift Innblick GmbH, Seniorenzentrum, Am Klosterhof 2, 94152 Neuhaus a. Inn, vertreten durch die Geschäftsführer Albert Stefan, Conle Oskar und Endres Martin
Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10641
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Prinzregentenstraße 78, 81675 München, Gz.: 000923-2026/ fh
erlässt das Amtsgericht Passau am 06.11.2026 folgenden
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 01.11.2026 wird
im Tenor Ziffer 1 wie folgt berichtigt:
Das Insolvenzverfahren wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet anstatt wegen Zahlungsunfähigkeit
in den Gründen wie folgt berichtigt:
Nach den Feststellungen des Gerichts ist drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegeben anstatt Zahlungsunfähigkeit.
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor. Die Daten wurden vom System bei der Bearbeitung falsch übernommen.
Amtsgericht - Insolvenzgericht - 06.11.2026